Allgemein Sprache

Das angehängte “s” mit und ohne Apostroph

Das angehängte “s” mit oder ohne Apostroph ist ein Kapitel für sich. Aus diesem Grund existiert dieser Beitrag auch. Heißt es denn nun „Anna’s Buch“ oder „Annas Buch“? Wer jetzt in Gedanken noch „Anna ihr Buch“ hinzufügt, kassiert an dieser Stelle nur ein Augenrollen… (wie war das noch gleich mit „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod“?) Man kann es sich natürlich auch leicht machen.

Das angehängte "s" bereitet vielen Kopfzerbrechen

Das angehängte “s” bereitet vielen Kopfzerbrechen

Noch schwieriger wird es bei Namen, die mit “s” enden: „Klaus Buch“, „Klauss Buch“, „ Klaus‘ Buch“, „Klaus’s Buch“, „Klausens Buch“. Klar, einige dieser – zugegebenermaßen an den Haaren herbeigezogenen – Möglichkeiten klammert selbst ein weniger geübter Deutschsprachler sofort aus. Doch die Problematik dürfte klar sein.

Auch bei Namen, die nur auf einen S-Laut (nicht auf den Buchstaben “s”) enden, haben wir dieses Problem. „Maxs Buch“, Max‘ Buch“,….

Wir benutzen das angehängte „s“ auch in anderen Zusammenhängen. Z.B. bei „Wie geht’s?“, „Was soll’s?“ usw. Darf man hier der Apostroph weglassen? Höchste Zeit also, hierzu eine ausführliche Erklärung zu liefern…

Die Arten des angehängten “s”

Um hier etwas Ordnung rein zu bringen, müssen wir zunächst unterscheiden, zu welchem Zweck ein “s” angehängt wird. Im Grunde gibt es hierfür vier Möglichkeiten:

  1. Das Mehrzahl-s: Bei einigen Substantiven kennzeichnet das „s“ am Ende, dass es sich um mehrere handelt.
  2. Das besitzanzeigende “s”: Hier hängt man – hauptsächlich an einen Namen – ein „s“ an, um klar zu machen, dass ein ebenfalls genannter Gegenstand dieser Person gehört. Beispiele haben wir oben mit dem Buch bereits gebracht. Hier sollte klar gemacht werden, dass das Buch Anna, Klaus oder Max gehört.
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    Das “s” kann aus verschiedenen Gründen angehängt werden.

    “s” als Ersatz für „es“: Auch hier gibt es weiter oben bereits Beispiele. Wir sagen „Wie geht’s?“ statt „Wie geht es?“

  4. Verschmelzung von Artikel und Präposition: „Ich wohne ums Eck“ oder „Ich wohne um’s Eck“? Was davon stimmt wohl?

Die einzelnen Arten der angehängten “s” behandeln wir im Folgenden.

Das Mehrzahl-s

Das Mehrzahl-s dürfte ein recht häufig verwendetes angehängte “s” sein. Und im Grunde ist es auch leicht erklärt. Es wird tatsächlich einfach nur angehängt – ohne Apostroph. Das Mehrzahl-s mit Apostroph existiert schlicht und einfach nicht.

Beispiele:

Auf dieser Straße fahren viele Autos.

Auf Fotos schaue ich immer so blöd aus.

Die LKWs verursachen den ganzen Stau.

Die drei Teams arbeiten gleich gut.

Womit wir auch schon bei der Regel für das Mehrzahl-s wären: Für die Bildung der Mehrzahl wird nur bei Wörtern, die auf a, i, o oder u enden ein Mehrzahl-s angehängt. Außerdem bei Abkürzungen und aus dem Englischen übernommenen Wörtern. Ein Apostroph wäre an dieser Stelle IMMER falsch!

Das besitzanzeigende “s”

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Die Bildung des Genitivs gehört in den Bereich Grammatik

Das besitzanzeigende “s” wird im Deutschen stets im Genitiv verwendet. Wir erinnern uns: nach dem Genitiv fragt man mit dem Fragewort „wessen?“.

Beispiele:

Die Scheiben des Autos sind eingefroren. Wessen Scheiben? Des Autos.

Annas Buch war besonders spannend. Wessen Buch? Annas.

In der Regel (Ausnahme s. u.) wird hier kein Apostroph verwendet. Das “s” wird einfach an das entsprechende Wort (Name oder Substantiv) angehängt. Es kann jedoch sein, dass noch ein sog. Flüchtiges „e“ eingefügt werden muss, wie z.B. bei „Der Inhalt meines Traumes“ (nicht “Traums”!).

Endet ein Eigenname auf “s”, “z” oder “x”, so schreibt man anstelle des besitzanzeigenden “s” einen Apostroph, um klar zu stellen, dass es sich um einen Genitiv handelt.

Beispiel:

Klaus‘ Buch war eher langweilig.

(„Klausens Buch“ ist veraltet und wird nicht mehr verwendet)

Ebenfalls erlaubt ist der Apostroph ausnahmsweise an Schildern für Gewerbebetriebe, bei denen der Genitiv beschrieben werden soll.

Beispiele:

Lorenzo’s Pizzaria, Susi’s Bar, Mario’s Werkstatt,…

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Der Apostroph ist bei Schildern erlaubt

Warum es an dieser Stelle erlaubt ist, lässt sich leicht erklären: Nehmen wir an, eine Dame namens Andrea möchte eine Bar eröffnen. Sie nennt diese Bar “Andrea’s Bar”. Wäre an dieser Stelle der Apostroph nicht erlaubt, hieße die Bar “Andreas Bar”. Da müsste man sich als zufällig vorbei kommender Laufkunde fragen, ist das nun so wie bei “Andreasgraben” oder gehört die Bar einem Andreas oder einer Andrea? Da sich der Genitiv in einem Satz oft aus dem Kontext ergibt – der an einem Schild natürlich fehlt – ist der Apostroph an dieser Stelle erlaubt.

“s” als Ersatz für “es”

Wir kürzen häufig unsere Sätze ab, in dem wir Wörter nur andeuten. So zum Beispiel bei „Wie geht’s dir?“. Eigentlich heißt der Satz: „Wie geht es dir?“. Das „es“ wird hier durch das „‘s“ nur angedeutet. Der Apostroph ist an dieser Stelle eindeutig erlaubt, um nicht zu sagen erwünscht. Pflicht ist er nicht mehr. Seit der Rechtschreibreform ist

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“Los geht’s” dürfte man auch ohne Apostroph schrieben

es auch erlaubt, den Apostroph an dieser Stelle wegzulassen. Wir dürfen also auch schreiben „Wie gehts dir?“. Allerdings dürfte jedes Rechtschreibprogramm diese Schreibweise rot anstreichen, weshalb wir dann doch lieber den Apostroph verwenden.

Dasselbe gilt übrigens auch für die Verkürzung von „ein/eine/einen“ zu „n/ne/nen“. So dürfen wir schreiben „Das ist ‘ne tolle Idee“ oder „Das ist ne tolle Idee“. Hier bleibt es jedem selbst überlassen, ob er einen Apostroph setzen möchte oder nicht.

Verschmelzung von Artikel und Präposition

Häufig wird auch der Artikel eines Wortes mit der vorangegangenen Präposition verschmolzen. So zum Beispiel bei „Ich klettere aufs Dach“, „Leg den Zahn unters Kissen“ o.ä.. An dieser Stelle wird niemals ein Apostroph gesetzt.

Das angehängte “s” – Zusammenfassung

In den allermeisten Fällen darf kein Apostroph gesetzt werden. In manchen Fällen ist es freigestellt, ob man einen Apostroph setzen möchte. Daher ist man in der Regel auf der sicheren Seite, wenn man es einfach weg lässt. Die einzige Stelle, wo es wirklich hin muss, ist bei der Bildung des Genitiv für besitzanzeigende “s”, wenn das besitzende Subjekt mit einen „s-Laut“ endet, wie beispielsweise bei „Klaus‘ Buch“. Wenn Sie diese Regeln befolgen, werden Ihnen mit Sicherheit weniger Fehler passieren, als bisher.